Sonntag, 23. Januar 2011
stapel, 23:00h
... comment
prieditis,
Sonntag, 23. Januar 2011, 23:04
Die Bahnanlagen dürfen von Personen, die nicht amtlich dazu befugt sind, nur insoweit betreten oder benutzt werden, als sie dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienen oder ein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt.
Das scheint mir hier der Fall...
Das scheint mir hier der Fall...
... link
... comment